Einreise Vollmacht
In einigen Ländern kann es an der Grenze zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn ein Kind ohne oder mit nur einer personensorgenberechtigten Person unterwegs ist. In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien.
Amtliche Beglaubigung
In Bosnien & Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen. Zusätzlich zur Vollmacht sollte noch eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden.
Vollmacht-Vorlage als Download
Hörmann-Reisen Tipp:
Vor Antritt der Reise sollte immer direkt mit den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulate) des jeweiligen Reiselandes abgeklärt werden, ob eine auf Basis der von Hörmann-Reisen erstellten Einverständniserklärung ausreicht oder ob weitergehende Unterlagen vorgelegt werden müssen, z. B. andere Formulierungen, Übersetzung in Landessprache, Beglaubigung oder eventuell auch gerichtliche Unterlagen über das bestehende Sorgerecht.
Medikamentenmitnahme im Handgepäck bei Flugreisen
Elektronische Atemgeräte
Bei Atembeschwerden ist es immer sicherer, eine Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDIF = Medical Information Form) mitzuführen, die im Zweifelsfall bestätigt, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind zu fliegen. Das MEDIF können Sie bei der jeweiligen Fluggesellschaft online herunterladen. Alle wichtigen Fragen werden darin aufgeführt. Alternativ ist es ratsam, ein ärztliches Attest mitzuführen, das Ihre aktuelle Flugtauglichkeit bestätigt.
Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft so früh wie möglich, aber mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug, um sie über Ihr CPAP-Gerät zu informieren. Einige Fluggesellschaften haben spezielle Vorschriften für medizinische Geräte. Bei Sauerstoffgeräten sollten Sie mindestens acht Wochen im Voraus die Transportbedingungen bei der Fluglinie erfragen.
Stromversorgung sicherstellen: Nehmen Sie Batterien oder Akkus für Ihre Geräte mit, denn die Airlines können meist keine (durchgängige) Stromversorgung an Bord gewährleisten. Beachten Sie, dass die Sicherheitsbestimmungen für Batterien von Land zu Land variieren können. Nehmen Sie einen Steckdosenadapter, eine Mehrfachsteckdose und ein Verlängerungskabel mit ins Ausland. Nicht immer ist direkt am Hotelbett eine Steckdose vorhanden.
CPAP-Geräte fallen nicht unter die Handgepäckbeschränkung. Sie dürfen diese also zusätzlich zum Handgepäck kostenlos mit sich führen. Allerdings sollten Sie dies von Ihrer Fluggesellschaft bestätigen lassen. Wenn Sie das CPAP-Gerät im Koffer mitnehmen möchten, polstern sie es gut ab, um es vor Schäden zu schützen.
Im Ausland ist es ratsam, eine Zollbescheinigung für Ihre medizinischen Geräte mitzunehmen. Sie belegt, dass es sich bei dem Gerät um Ihr eigenes handelt und nicht um Ware, die Sie in ein fremdes Land einführen wollen. Es kann hilfreich sein, ein ärztliches Schreiben dabei zu haben, das bestätigt, dass Sie das Gerät aus medizinischen Gründen benötigen.